René Nedlin
Versicherungsmakler
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Bürgschaften oder Kautionen genannt tauchen nicht in der SCHUFA oder in der Creditreform auf. Eine eventuelle Kreditlinie bei Ihrer Hausbank bleibt davon unberührt. Der Beitrag für diese Versicherungsform richtet sich nach der Bonität des Kunden, nach der Bürgschaftsart sowie der Höhe und ist immer als Jahresprämie zu zahlen. Eine Versicherungssteuer entfällt. Es können verschiedene Bürgschaftsarten in einem Vertrag gebündelt und teure Bürgschaften abgelöst werden.
Da es sich hier um ein sehr spezielles Produkt handelt empfehlen wir immer ein persönliches Gespräch zur Ermittlung Ihres Bürgschaftsbedarfes. Ein bestehender Vertrag kann bei entsprechender Bonität jederzeit (unkompliziert) erhöht werden. Wenn eine Bürgschaft nicht mehr benötigt wird, die Bürgschaftsurkunde (also das Pfand) wieder der Versicherung vorliegt kann auch der Versicherungsvertrag beendet werden.